Tipps rund um Zahnersatz

“Zahnersatz zum Nulltarif ” hat Risiken und Nebenwirkungen

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

“Zahnersatz zum Nulltarif” geistert momentan durch die Medienlandschaft. Doch Vorsicht: Dahinter verbirgt sich in den allermeisten Fällen eine Mogelpackung!

Die Anbieter sind oft unseriöse Firmen, die Billigzahnersatz in Fernost einkaufen und versuchen, diesen in Deutschland über “ausgewählte ” Zahnärzte weiter zu vertreiben. Für Sie als Patient kann das mit erheblichen Risiken und Nebenwirkungen verbunden sein.

Auch manche Krankenkassen beteiligen sich an diesem Geschäftsmodell. Das ist bedenklich. Der Sachbearbeiter der Kasse ist schließlich kein Zahnarzt.

Billigzahnersatz aus dem Ausland genügt in den seltensten Fälle unseren Qualitätstandards.

  • Ein zu hoher Nickelgehalt in Metallegierungen kann allergische Reaktionen auslösen.
  • Die Reinheit des Titans entscheidet über die Haltbarkeit von Implantaten.

Schlimmstenfalls muss die Behandlung wiederholt werden. Sie müssen vielleicht  mit neuen Kosten rechnen, zusätzlich ist die erneute Behandlung  mit unnötigen Schmerzen und erheblichem zeitlichen Aufwand verbunden.

Ein Beispiel:

Jochen S. aus R.: “Ich habe  mir “Zahnersatz zum Nulltarif” machen lassen. Bereits nach kurzer Zeit verfärbte sich das Metall im sichtbaren Bereich. Meine Zahnärztin erklärte mir, das liege an der Legierung. Die gesamte Behandlung müsse noch mal einmal gemacht werden. Ich würde mich nie wieder für Billigzahnersatz entscheiden. Da habe ich wirklich am falschen Ende gespart.”

Dieser Fall zeigt: Eine medizinische Behandlung ist keine Ware!

Würden Sie sich etwa für ein künstliches Hüftgelenk aus China oder eine Herzklappe aus Russland entscheiden? Gesundheit ist unser höchstes Gut. Und Qualität hat nun einmal ihren Preis. Zahnersatz ist ein Produkt, das höchsten Anforderungen genügen muss. Nur so ist gewährleistet, dass er Jahrzehnte hält.

Hinzu kommt:

  • Zahnersatz zum Nulltarif bezieht sich auf eine reine Kassen- Regelversorgung. Weichen Sie davon ab, wie es viele Patienten tun, haben Sie mit Mehrkosten zu rechnen – der “Nulltarif” entpuppt sich dann als Lockangebot.
  • Sie bekommen Ihren Zahnersatz aus einem anonymen Großlabor, das auch Ihr Zahnarzt nicht kennt. Es gibt keinen direkten Kontakt zwischen Zahnarzt und Zahntechniker.
  • Als Patient werden Sie in Ihrer freien Arzt/Zahnarztwahl , die allein nach Qualitätskriterien erfolgen sollte, eingeschränkt.
  • Es wird nur Zahnersatz von dem Lieferanten verwendet, an den sich Ihr Zahnarzt gebunden hat.

Die Folge:  Sie erhalten möglicherweise ein Implantat, das nicht optimal für Sie geeignet ist.

Unser Tipp:

Wenn bei Ihnen eine Zahnersatzbehandlung ansteht, sollten Sie sich in jedem Fall zunächst vom Zahnarzt Ihres Vertrauens beraten lasssen. Ihr Zahnarzt wird mit Ihnen zusammen unter Berücksichtigunng Ihrer finanziellen Möglichkeiten eine optimale Behandlungslösung für Sie erarbeiten, einschließlich preiswerterer Alternativen. Reden Sie offen mit Ihm- auch über die Kosten.

Fragen Sie Ihren Zahnarzt

(Quelle: Patienteninformation der KZVN)

Patientenberatungsstellen

Patienten, denen vor einer Zahnbehandlung Fragen auf dem Herzen liegen, bieten die Zahnärztekammern der deutschen Zahnärzte seit einigen Jahren regionale Patientenberatungsstellen an. Dort können im persönlichen oder telefonischen Gespräch Informationen über zahnärztliche Behandlungen und nahe gelegene Zahnarztpraxen erfragt werden. Diese Beratungsstellen können auch helfen, sollte es zu Unstimmigkeiten über eine zahnärztliche Behandlung kommen. Soweit das Problem nicht gelöst werden kann, weist die Beratungsstelle den Weg zu Gutachtern oder Schlichtungsstellen.

Die nächste Beratungsstelle:

Zahnärztekammer Niedersachsen
Zeißstraße 11a
30519 Hannover

Tel.: 0800-9990000 (mittwochs 15.00-18.00 Uhr)
Fax: 0800-9990000 (Fax nur außerhalb der Sprechzeiten)

Zahnersatzversicherungen

Im Zuge der anhaltenden Diskussion über Reformen im Gesundheitswesen haben die Versicherungen eine Reihe neuer Angebote auf den Markt gebracht. Sie sollen die private oder gesetzliche Krankenversicherung ergänzen. Dazu zählen zunehmend auch Produkte, die sic gezielt dem Zahnersatz widmen. Nun zählt eine Zahnbehandlung nicht zu den existenziellen Risiken, wie etwa die private Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit. Um Zahnersatz zu finanzieren, könnte auch ein Sparvertrag nützlich sein. Doch wer das angesparte Geld für andere Dinge ausgibt oder sich aus Bequemlichkeit nicht selber um die Geldanlage kümmern will, kann eine private Zahnersatz-Zusatzversicherung abschließen.

Oft werden diese im Paket mit anderen Versicherungen angeboten. Beispielsweise zusammen mit einer Versicherung zur Übernahme der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen oder für Heilpraktikerbehandlungen. Bei diesen Paketen muss sich der Patient die Frage stellen, ob er die zusätzlichen Versicherungen wirklich benötigt. Im Zweifel ist hier eine Zusatzversicherung ausschließlich für Zahnersatz die bessere Lösung.

Die Leistungen der Versicherer sind recht unterschiedlich. Für Zahnersatz haben viele Versicherungen einen Maximalbetrag festgelegt, bis zu dem in den ersten Jahren Leistungen übernommen werden. Weiterhin sind in einigen Verträgen Karenzzeiten, also Sperrfristen, festgelegt. Wer glaubt, die Versicherung schon bald in Anspruch nehmen zu müssen, sollte darauf achten.

Außerdem gilt es zu prüfen, worauf sich der prozentuale Zuschuss der Versicherung bezieht. Einige Anbieter erstatten einen Anteil von den Gesamtkosten, andere nur für einen Teil der verbleibenden Kosten nach Abzug der Festkosten. Das Alter des Versicherten spielt für die Höhe der Prämie ebenso eine Rolle wie die so genannten Gesundheitsfragen. Diese werden bei Vertragsabschluss gestellt, um das Gesundheitsrisiko im Zahnbereich zu ermitteln. Diese Befragung kann auch eine Ablehnung des Antrags ergeben.

Festzuschüsse beim Zahnersatz

Mit dem Jahresbeginn 2005 wurde im Bereich des Zahnersatzes die Festzuschußregelung eingeführt.  Grundlage für diese Festzuschüsse ist die Einteilung der Gebisssituation in Befunde, die nach einer wisssenschaftlich anerkannten Klassifikation des Lückengebisses zugeordnet werden.

Diese Festzuschüsse haben als weitere Aufgabe zu bestimmen, was eine ausreichende und notwendige Versorgung des jeweiligen Zustandes eines Lückengebisses ist.

Dieser zahnmedizinisch ausreichenden jeweiligen Versorgungsform wird ein bestimmter Geldbetrag zugeordnet, dies ist der Festzuschuß. Bei entsprechender Bonusberechtigung wird auf diesen Festzuschuß bis zu 30 % aufgeschlagen. Bei sozialer Bedürftigkeit, diese wird von der Krankenkasse aufgrund der Einkommensverhältnisse des Patienten festgestellt, wird der doppelte Festzuschuß von der Krankenkasse bezahlt.

Werden nun vom Patienten in Absprache mit dem Zahnarzt Zahnersatzlösungen gewählt, die  hochwertiger bezüglich des Tragekomforts und der Kosmetik sind, also eine mehr als ausreichende und notwendige Versorgungsform darstellen, so verliert der Patient nicht die Zuschüsse von der Krankenkasse, sondern erhält auf jeden Fall den für seine Gebißsituation festgelegten Festzuschuß; darüber hinausgehende Kosten muß der Patient selbst tragen. Dies hat sich eben grundlegend geändert; vor 2005 erhielt der Patient, der sich eine sehr kostenaufwendige Zahnersatzlösung leisten konnte, eben auch mehr Geld von der Krankenkasse als der Patient, der eine günstigere Zahnersatzlösung wählte.

Nach anfänglichen Umstellungschwierigkeiten in den Zahnarztpraxen, bei den Krankenkassen und den Patienten und kleinen notwendigen Anpassungen hat sich das Festzuschußsystem fest etabliert und bewährt, weil es innerhalb des Gesundheitssystems zumindest im Bereich der Zahnmedizin zu einer gerechteren Verteilung der nun einmal im Solidarsystem nur begrenzt zur Verfügung stehenden Gelder gekommen ist.

Zahnersatz ist steuerlich absetzbar

Grundsätzlich können Steuerpflichtige Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Aufwendungen für Heilbehandlungen – wozu auch Kosten für Zahnersatz, Kronen, Füllungen etc. gehören – stellen regelmäßig außergewöhnliche Belastungen aus steuerlicher Sicht dar.

Für die Patienten sind daher folgende Kosten einer zahnärztlichen Behandlung vom Grunde her steuerlich absetzbar: Neben den reinen Zahnarztkosten, d. h. Zahnarzthonorar und Material, kann der Patient die Kosten für die Fahrt zur Zahnarztpraxis mit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer steuerlich geltend machen, ebenso auch eventuell anfallende Finanzierungskosten.

Allerdings wirken sich nicht alle Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, die ein Steuerpflichtiger im Kalenderjahr bezahlt hat, steuerlich aus: Zum einen mindern Erstattungen für Zahnbehandlungskosten (z. B. Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einer Beihilfestelle bei Beamten ), auch wenn sie erst in späteren Zeiträumen ausgezahlt werden, die abziehbaren Heilbehandlungskosten. Zum anderen zieht das Finanzamt bei der Steuerberechnung einen „zumutbaren Eigenanteil” ab. Die Höhe dieses Anteils richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder:

Einkommen                         <15340 €                    <51130 €                    >51130 €

ledig ohne Kinder                        5%                              6%                              7%

Verheiratet Ohne Kinder            4%                              5%                              6%

Mit 1-2 Kindern                            2%                              3%                              4%

3 und mehr Kinder                      1%                              1%

 

Hinweis nach Genossenschaftsgesetz

Nach §54 GenG ist der Prüfungsverband der Genossenschaftsverband Weser- Ems, Oldenburg