Aktuelles
Patienteninformation der Zahnärztekammer Niedersachsen vom 02.12.2011
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Thema: Kostenerstattung - Wahrheit und Dichtung
Zahnärzte wollen keine Vorkasse - Zahnärzte wollen transparente und verständliche Abrechnungen
Verehrte Patientinnen, verehrte Patienten,
in den Medien finden Sie derzeit wilde Spekulationen über angebliche “Vorkasse beim Arztbesuch”. Es wird Ihnen vorgegaukelt, dass Ihr Zahnarzt / Arzt Sie zukünftig nur noch behandelt, wenn Sie die Kosten direkt und vorab bezahlen.
Um es klar zu sagen: Das ist grober Unfug, der gezielt in die Welt gesetzt wird, um Sie zu verunsichern!!
Bundesgesundheitsminister Philipp Rössler (FDP) überlegt die Kostenerstattung zu erleichtern: Das bedeutet, dass Sie als Patient frei entscheiden können, ob sie weiterhin als “normale” Kassenpatienten mit Chipkarte zum Zahnarzt / Arzt gehen, oder ähnlich wie Privatpatienten nach der Behandlung eine Rechnung erhalten, die sie ihrer Kasse dann zur Erstattung einreichen. In aller Regel sollten die Kassen so schnell erstatten, daß kein Patient in Vorleistung treten muss.
Die Vorteile der Kosterstattung:
Für die Patienten: Sie erhalten eine übersichtliche und verständliche Rechnung, können sehen, wieviel der Zahnarzt/ Arzt für welche konkrete Behandlungsmassnahme in Rechnung stellt. Und Sie können überprüfen, ob tatsächlich alle in Rechnung gestellten Behandlungen auch durchgeführt wurden. Wir Ärzte begrüßen diese Möglichkeit der Abrechnung ausdrücklich, da sie zu mehr Transparenz führt. 99,9% aller deutschen Zahnärzte und Ärzte haben davor keine Angst, auch wenn manche Politiker es anders darstellen.
Für die Ärzte/und Zahnärzte: Sie erhalten ihr Geld direkt von den Patienten und müssen nicht wegen bürokratischer Hürden bis zu sechs Monate, oder länger, auf den Rechnungsausgleich warten.
Für die Krankenkassen: Sie können unbürokratischer, schneller und weitaus kostengünstiger arbeiten als heute. Bei den privaten Krankenversicherungen ist die Kostenerstattung seit Jahrzehnten üblich und funktioniert hervorragend, mit den Vorteilen für alle Beteiligten.
Nur den Krankenkassen und der Politik gefällt das überhaupt nicht, so dass die Lüge von der angeblichen Vorkasse gezielt in die Welt gesetzt wird, um Sie als Patienten zu verunsichern.
Warum wollen viele Krankenkassen und Politiker die Kostenerstattung verhindern?
Ganz einfach - sobald die Patienten die Abrechnung selbst bekommen, würden sie sehen, wie lächerlich gering das Honorar von Zahnärzten und Ärzten tatsächlich ist. Krankenkassen und viele Politiker haben Angst vor der Frage: was macht ihr eigentlich mit unseren Beiträgen, die wir zur Gesundwerdung und Gesunderhaltung einzahlen?
Schauen Sie sich die Prunkbauten der meisten Krankenkassen an, deren Wellness- und Werbeprogramme zur Mitgliedergewinnung, die sehr gut honorierten Vorstandsposten, die vielen Aufsichtsratsposten auch für ”verdiente” Politiker, die völlig aufgeblasenen Verwaltungen…. - dann wissen Sie jetzt warum Politik und Krankenkassen alles Mögliche wollen, aber keine Transparenz und keine kritischen Fragen der Versicherten und Wähler.
Zahnärzte, Ärzte und Patienten brauchen aber diese Transparenz. Fordern wir sie gemeinsam!!
Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer zur Veröffentlichung in der Bild-Zeitung vom 21. August 2010
Berlin, 24.08.2010 -
Der Vorwurf der Abzocke bei der Professionellen Zahnreinigung ist für die Bundeszahnärztekammer absurd.
Korrigierend stellt sie folgendes fest: Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine hinsichtlich ihres medizinischen Nutzens wissenschaftlich anerkannte, zahnmedizinisch präventive Maßnahme. Sie beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, welches aus Befunderhebung, der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, der Politur und anschließenden Fluoridierung der Zahnoberflächen, sowie der Aufklärung des Patienten zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene besteht.
Der zeitliche Aufwand einer Professionellen Zahnreinigung variiert ganz erheblich: er hängt ganz wesentlich vom Alter, der Mundhygiene und dem Erkrankungsrisiko des Patienten, aber auch vom Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates sowie von der Anzahl der Zähne und der Art bzw. Menge der vorhandenen Zahnbeläge ab.
Da die Professionelle Zahnreinigung im Leistungskatalog der zwischenzeitlich veralteten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht enthalten ist, wird die Leistung in der Regel analog berechnet.
Der Zahnarzt ist aber auch hier in der Gebührenfindung nicht frei, sondern den Regeln der amtlichen Gebührenordnung unterworfen. Er ist verpflichtet, die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeiten und des Zeitaufwandes sowie den Umständen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
Tatsächlich bestätigen die Daten der GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer, dass in Deutschland im Durchschnitt für die Professionelle Zahnreinigung ein Honorar von 77 Euro berechnet wird.
Die oben dargestellten individuellen Patientenbesonderheiten führen naturgemäß zu Abweichungen von diesem Mittelwert. Die Behauptung, ab einer willkürlich fixierten finanziellen Grenze sei eine zahnärztliche Rechnung „Abzocke”, ist fachlich wie betriebswirtschaftlich unsinnig.
Die BZÄK stellt auf ihrer Homepage detaillierte Informationen für Patienten zur PZR vor:
http://www.bzaek.de/patienten/patienteninformationen/prophylaxe-zahnerhaltung.html
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